Festbetragsregelung für Levetiracetam
Seit dem 1. Juli 2014 gibt es einen Festbetrag für alle oralen festen Formen mit dem Wirkstoff Levetiracetam.
UCB Pharma GmbH hat für das Originalpräparat „Keppra®“ keine Senkung auf den Festbetrag vorgenommen, jedoch für das auch von UCB vertriebene „Levetiracetam UCB“ die Preise auf Festbetragsniveau abgesenkt.
Patienten müssen bei Verordnung des Originalpräparates „Keppra®“ neben der normalen Zuzahlung ab 1. Juli 2014 auch die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis tragen: der Festbetrag für 100 Tabletten Levetiracetam 500mg liegt bei 41,85 EUR (Apotheken-
abgabepreis). Er beträgt für das „Keppra®“ 197,34 EUR
(Stand: 1.Juli 2014).
Die Kosten für den Patienten liegen somit bei 160,40 EUR (Zuschlag plus Mehrkosten). Dies sollte bei der Verschreibung von
Keppra ®/ Levetiracetam berücksichtigt werden.
Berlin, 19.8.2014
Seit dem 1. Juli 2014 gibt es einen Festbetrag für alle oralen festen Formen mit dem Wirkstoff Levetiracetam.
UCB Pharma GmbH hat für das Originalpräparat „Keppra®“ keine Senkung auf den Festbetrag vorgenommen, jedoch für das auch von UCB vertriebene „Levetiracetam UCB“ die Preise auf Festbetragsniveau abgesenkt.
Patienten müssen bei Verordnung des Originalpräparates „Keppra®“ neben der normalen Zuzahlung ab 1. Juli 2014 auch die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis tragen: der Festbetrag für 100 Tabletten Levetiracetam 500mg liegt bei 41,85 EUR (Apotheken-
abgabepreis). Er beträgt für das „Keppra®“ 197,34 EUR
(Stand: 1.Juli 2014).
Die Kosten für den Patienten liegen somit bei 160,40 EUR (Zuschlag plus Mehrkosten). Dies sollte bei der Verschreibung von
Keppra ®/ Levetiracetam berücksichtigt werden.
Berlin, 19.8.2014